Allgemeine Geschäftsbedinungen

Allgemein
Für alle Aufträge zwischen der Roeckle AG und dem Kunden gelten die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) uneingeschränkt. Die AGB enthalten insbesondere die anwendbaren Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Mit der Auftragserteilung akzeptiert und anerkennt der Kunde die gegenständlichen AGB.

Preise
Alle Preise verstehen sich in CHF exklusive MwSt. ab Werk bzw. ab Lager der Roeckle AG in Vaduz. Preise und Angebote sind unverbindlich. Sortiments- und Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten. Es gelten immer die am Liefertag gültigen Preise.

Zahlung
Innert 30 Tagen Netto sofern keine anderen Konditionen vereinbart wurden. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet. Bei Zahlungsverzug wird ohne Mahnung ein Verzugszins von 6% Verzugszins p.a. geltend gemacht.

Mengen, Masse, Abmessungen
Paketgrösse: Die Menge pro Paket ist vom Lieferanten abhängig und kann deshalb variieren.

Kommissionsware: Unter-/Überlieferung bis zu 10% der bestellten Menge sind kein Beanstandungsgrund. Die Verrechnung erfolgt aufgrund der tatsächlich gelieferten Kommissionsmenge.

Gelieferte Längen: Bestellte Längen werden entsprechend des verfügbaren Rohmaterials bestmöglich kommissioniert und produziert. Bei fehlenden Längen wird die nächst verfügbare Länge geliefert. Die Verrechnung erfolgt aufgrund der gelieferten Länge.

Mass- und Mengenänderung: Mass- und Mengenänderung nach Auftragsbestätigung sind nur mit Zustimmung der Roeckle AG und Absprache des Lieferwerkes möglich. Termin und Preisänderungen bleiben vorbehalten.

Sortierung
Qualitätsumschreibungen gelten für die Sicht-/Vorderseite. Werden an die Rückseite Ansprüche gestellt, müssen diese speziell vereinbart werden.

Holz- und Farbmuster
Holz ist ein natürlicher Werkstoff: Holz und Farbmuster gelten als unverbindliche Anschauungsstücke. Die gelieferte Ware kann somit in ihrer Struktur, Dimension, Farbe und Qualität vom Angebot oder Muster abweichen.

Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung aller Forderungen aus der Lieferung (Rechnungsbetrag zuzüglich allfälliger Zinsen, Spesen, Zusatzkosten) im Eigentum der Roeckle AG. Für den Fall, dass das Eigentumsrecht durch Verbindung oder Vermischung erlischt, überträgt der Kunde der Roeckle AG bereits mit Abschluss des Auftrages seine Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Analog überträgt der Kunde seine Forderungen an der Vorbehaltsware an die Roeckle AG, wenn er die Vorbehaltsware an einen Dritten weiterveräussert. Der Kunde wird alle Massnahmen treffen, damit der Eigentumsanspruch der Roeckle AG weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird.

Lieferung
Die Lieferung erfolgt in der Regel als Sammelfuhre ohne festen Tourenplan. Grössere Positionen, Baustellenlieferungen usw. können nach Absprache erfolgen. Die Lieferung erfolgt per Camion unfranko, sofern keine Vereinbarung besteht. Alle Sendungen laufen auf eigene Gefahr des Kunden. Bei Transportschäden ist in jedem Fall umgehend beim Chauffeur Mitteilung zu machen und ein entsprechender Vermerk auf dem zu visierenden Lieferschein anzubringen. Wird vom Kunden für die Auslieferung der Ware ein Fremdtransportunternehmen beigezogen, so gehen die Kosten und Gefahr mit der Auslieferung der Ware ab Werk bzw. ab Lager vollumfänglich auf den Kunden über.

Transportkosten
Der Transportkostenanteil/LSVA wird offen auf der Rechnung ausgewiesen und ist nicht im Warenpreis enthalten.

Termine
Die angegebenen Liefertermine werden bestmöglich eingehalten. Die Lieferzeit ist als Richtzeit zu verstehen. Teillieferungen oder verspätete Lieferungen berechtigen den Kunden nicht zum Vertragsrücktritt, zur Preisminderung, zur Geltendmachung von Schadensersatz oder Konventionalstrafen oder andere Kosten einzufordern. Höhere Gewalt entbindet von der Lieferverpflichtung.

Terminänderungen verursacht durch Lieferverzug seitens Lieferanten bleiben vorbehalten. Die Roeckle AG übernimmt hierfür keine Verantwortung.

Reklamationen/Gewährleistung
Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Übernahme zu prüfen. Beanstandungen sind innert 5 Tagen und vor jeglicher Verarbeitung der Materialien anzubringen. Nach erfolgter Verarbeitung oder Montage können offensichtliche Mängel nicht mehr akzeptiert werden. Die Roeckle AG übernimmt keine Haftung für Schäden welche auf unzweckmässige Verwendung, unsachgemässe Verarbeitung, - Lagerung u.ä. der Ware zurückzuführen sind. Die Roeckle AG haftet weiter nur für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden und übernimmt keine Haftung für Mangel- und Mangelfolgeschäden jeglicher Art soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Rücksendungen, Retouren
Rücksendungen können nur nach vorheriger Absprache mit der Verkaufsabteilung der Roeckle AG in einwandfreiem, unbearbeitetem Zustand erfolgen. Rücksendungen ohne Abmachungen werden nicht angenommen und nicht gutgeschrieben. Kommissionsbestellungen (keine Lagerware) können nicht zurückgenommen werden. Kosten für zusätzliche Aufwände und Fracht werden von der Gutschrift abgezogen.

Gerichtsstand/Anwendbares Recht
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Vaduz. Die Roeckle AG ist zudem berechtigt, den Kunden beim zuständigen Gericht an seinem Sitz/Wohnsitz gerichtlich zu belangen. Zur Anwendung kommt ausschliesslich Liechtensteiner Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes (CISG) ist ausgeschlossen.

> Allgemeine Geschäftsbedinungen (PDF)